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Kategorie: Allgemein | Mittwoch, 27.07.2016

Erinnerung für die Familien, die durch den Lübecker Bildungsfonds gefördert werden


Diese Familien sind am Anfang eines neuen Schuljahres verpflichtet, ihren aktuellen Leistungsbescheid der Sozialen Sicherung (Wohngeld oder BKGG) oder vom Jobcenter Lübeck im Sekretariat der TMS bis spätestens 30.09.2016 vorzulegen. Durch diesen Nachweis, dass sie weiterhin ein geringes Einkommen haben, entfällt die erneute Antragstellung und die Familien erhalten auch für das Schuljahr 2016/2017 Unterstützung durch den Bildungsfonds.

Sollte ein Nachweis nicht erfolgen, ist die Förderung automatisch mit dem neuen Schuljahr beendet.

Kirsten Matthiessen

Schulsekretärin